Infrarot

Infrarot ist nicht gleich Infrarot


Von den Teilbereichen und deren Unterschiede

Man untergliedert Infrarot in drei Teilbereiche – mit unterschiedlicher Wirkung. Je kurzwelliger die Strahlung ist, desto tiefer dringt sie in die Haut ein.

Das langwellige Infrarot-C wird von vielen uns bekannten Geräten abgestrahlt (Heizkörper, Bügeleisen und Saunaofen), Infrarot-A und -B hingegen nur von modernen Infrarotstrahlern.

So sollte man auch nur bei diesen Geräten von Tiefenwärme und Tiefenwirkung sprechen – diese beruht vor allem auf dem Infrarot-A Anteil.

Die modernen Tiefenwärmestrahler haben aber eigentlich schon lange Tradition – sind sie doch die Weiterentwicklung der allseits bekannten Rotlichtlampe.

Infrarot-A

Wellenlänge:  780 - 1400 nm

Eindringtiefe:  ca. 4 - 5 mm

Die tiefenwirksame Infrarotstrahlung wirkt bis ins Unterhautgewebe (40 - 50 mal so tief wie Infrarot-C und 10 mal so tief wie Infrarot-B). Nur in diesem Bereich wird die gewünschte Tiefenwirkung erzielt.


Infrarot-B

Wellenlänge:  1400 - 3000 nm

Eindringtiefe:  ca. 0,5 mm

Die Infrarotstrahlung dringt zwar bis zur Lederhaut (Dermis, Corium) vor, man kann jedoch nicht von Tiefenwirkung sprechen.


Infrarot-C

Wellenlänge:  über 3000 nm

Eindringtiefe:  ca. 0,1 mm

Die Infrarotstrahlung wird direkt an der Oberhaut (Epidermis) absorbiert, das bedeutet nur oberflächliche Wärme und keinen Tiefenwärmeeffekt.